CALIX ROLEPLAY
Fraktion Regelwerk
Verbindliche Zusatzregeln für alle Fraktionen und ihre Mitglieder.
Allgemeines +
Mitgliederzahl: Eine Fraktion darf maximal 25 Mitglieder plus bis zu 3 Frauen führen.
Fraktionsmitglieder vertreten ihre Gruppierung jederzeit angemessen. Interne Konflikte rechtfertigen keinen Regelbruch.
Fraktionskleidung und Dienstfahrzeuge dürfen nur im nachvollziehbaren RP-Kontext genutzt werden.
Crime Fraktionen +
Kriminelle Fraktionen benötigen ein erkennbares Konzept und eine glaubwürdige Hierarchie.
Mitglieder müssen bei gemeinsamen Aktionen klar erkennbar sein. Unbeteiligte dürfen nicht als Verstärkung hinzugezogen werden.
Konflikte sind auszuspielen; sinnlose Eskalation oder Rache außerhalb eines RP-Strangs ist untersagt.
Staatliche Fraktionen +
Staatliche Fraktionen handeln dienstlich neutral, verhältnismäßig und RP-orientiert.
Dienstmittel, Ausrüstung und Informationen dürfen nicht privat genutzt oder weitergegeben werden.
Der Dienstweg sowie die Anweisungen der jeweiligen Leitung sind zu beachten.
Kriege & Routen +
Fraktionskriege benötigen einen nachvollziehbaren RP-Auslöser und müssen für alle Beteiligten erkennbar sein.
Routen und Gebiete dürfen nicht durch Trolling, Spawncamping oder unrealistische Blockaden kontrolliert werden.
Nach Ende eines Konflikts gelten die allgemeinen New-Life- und Konfliktregeln.
Labore +
Labore sind kein Freifahrtschein für grundlose Gewalt. Einbruch, Schutz und Übernahme benötigen einen RP-Grund.
Die Beteiligten müssen eine faire Reaktionsmöglichkeit erhalten.
Lootdrop +
Ein Lootdrop ist eine offene RP-Situation. Absprachen außerhalb des Spiels oder unfaire Bündnisse sind verboten.
Nach dem Drop darf nur so lange gekämpft werden, wie der laufende RP-Strang besteht.
Gangwar +
Gangwars werden respektvoll und nach den vorgegebenen Abläufen ausgespielt.
Das bewusste Ausnutzen von Kartenfehlern, Safezones oder Respawns ist untersagt.
Café & Unternehmen +
Unternehmen dienen dem RP und sind keine Deckung für kriminelle Aktivitäten ohne nachvollziehbaren RP-Strang.
Beschäftigte dürfen während ihrer Arbeit nicht grundlos gestört oder ausgeraubt werden.